Anmeldeformulare für neue Schülerinnen und Schüler

Um eine bestmögliche Förderung Ihres Kindes zu gewährleisten und es auf seinem / ihrem weiteren schulischen Weg begleiten zu können, sind Schulunterlagen wie bspw. Zeugnisse der abgebenden Schule für uns sehr wichtig. 

Wenn Sie mit der Weiterleitung der Schülerunterlagen Ihres Kindes einverstanden sind, bitten wir Sie, die Einwilligung über die Weitergabe von Schülerunterlagen (BaySchO § 37 und § 39) auszufüllen und an unserer Schule abzugeben.

-> Hier gehts zur Einwilligung über die Weitergabe von Schülerunterlagen (BaySchO § 37 und § 39)

Die Lehrkräfte tragen im Schulalltag für die Dauer von Klassenfahrten und schulischen Veranstaltungen die Verantwortung für Ihr Kind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass sie über Besonderheiten oder eventuelle Krankheiten ihrer Schüler:innen informiert sind, um im Notfall entsprechend reagieren zu können. 

Wir bitten Sie daher als Personensorgeberechtigten das angefügte Notfallblatt auszufüllen und der zuständigen Lehrkraft zu übergeben.

-> Hier gehts zum Notfallblatt

Eine Schweigepflichtentbindung dient der Begleitung Ihres Kindes im schulischen Kontext. 

Erklären Sie sich mit der Schweigepflichtentbindung einverstanden, kann unser Personal gegenüber internen und externen Stellen Auskünfte über Tatsachen erteilen, um die Wirksamkeit der jeweils zu leistenden Hilfe herbei zu führen oder aufrecht zu erhalten.

Sollten Sie in die Weitergabe einwilligen, werden folgende Daten und Sachverhalte für die notwendigen Hilfen weitergegeben:

  • Zeugnisse und vergleichbare Dokumente
  • Bescheide über Nachteilsausgleich / Notenschutz
  • Sachverhalte aus dem schulischen Kontext wie z.B. Arbeits- oder Sozialverhalten
  • Krankheitstage
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Kontakt zwischen Schulen und den Personensorgeberechtigten
  • Teilnahme an schulischen Angeboten
  • Angebote der Schule im Hinblick auf schulische und außerschulische Beratungsangebote

Die Entbindung der Schweigepflicht ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich gegenüber den einzelnen Personen und Stellen oder als Gesamtes widerrufen werden.

–> Hier gehts zur Schweigepflichtentbindung

Anmeldeformulare

In den Ganztagesklassen haben die Schüler:innen von Montag bis Donnerstag, vormittags und nachmittags, festen und geregelten Unterricht in der Klassengemeinschaft. Der Unterricht endet an diesen Tagen um 15:35 Uhr. Am Freitag haben die Schüler:innen vormittags regulär bis 12:50 Uhr Unterricht. 

Der Unterricht und die Förderung in den Ganztagesklassen sind kostenlos. Sie müssen lediglich für das tägliche Mittagessen, 4 mal pro Woche, bezahlen (zurzeit 4,20 € pro Tag = ca. 80 € im Monat). 

Wenn Sie Ihren Sohn / Ihre Tochter zur Ganztagesklasse anmelden wollen, bitten wir um Bearbeitung und Abgabe des Anmeldeformulars bei unserer Schule. Wir werden Ihnen dann weitere Informationen zur Essensbestellung zukommen lassen.

-> Hier gehts zum Anmeldeformular

Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) stellt ein Bildungsangebot für leistungsstarke und motivierte Schüler:innen dar. Grundlage ist ein eigener Lehrplan mit erhöhtem Anforderungsniveau. 

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweigs eintreten, wenn es im Zwischen- oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch  – auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • bei Nichterreichen des erforderlichen Notendurchschnitts – auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung

Ihr Kind kann in die 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe des M-Zweigs eintreten, wenn es im Zwischen- oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch – auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • bei Nichterreichen des erforderlichen Notendurchschnitts – auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zweigs eintreten, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch mit der Durchschnittsnote 2,33 und besser erworben wurde – auf Antrag der Erziehungsberechtigten 
  • bei Nichterreichen des erforderlichen Notendurchschnitts – auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung

-> Hier finden Sie weitere Informationen zur Aufnahme in den M-Zug 

Falls Ihr Kind im nächsten Schuljahr den M-Zug besuchen soll, bitten wir Sie das Anmeldeformular auszufüllen und im Sekretariat abzugeben.

-> Hier gehts zum Anmeldeformular

Anträge

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Er wird dabei alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Mit diesen Umständen sind sowohl schulische als auch private Belange gemeint, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Sollten die eine Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes wünschen, bitten wir Sie, dass nachfolgende Formular auszufüllen und an unserer Schule abzugeben.

-> Hier gehts zum Antrag auf Unterrichtsbefreiung

Schulische Informationen

Mit dem 01.08.2019 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2016 ein neues Verfahren für die Wahl des Elternbeirats verordnet. 

In diesem Verfahren wird der Elternbeirat nicht mehr von den Klassenelternsprechern aus der Gruppe der Klassenelternsprechern gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind nun alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben. Jeder Erziehungsberechtigte kann somit für die Wahl vorgeschlagen werden, selbstverständlich auch ein Klassenelternsprecher. Es kann damit auch sein, dass im Elternbeirat nach diesem Wahlverfahren nicht mehr alle Klassen oder Jahrgangsstufen einen Vertreter haben werden. Der Aufgabenkreis der Klassenelternsprecher bleibt unberührt.

Bei Grund- und Mittelschulen wird auf je 15 Schülerinnen und Schüler ein Mitglied des Elternbeirats abgestellt. Wir können an unserer Schule maximal 12 Elternbeiräte wählen. Darüber hinaus wird der Elternbeirat Personen zur Mitarbeit bestimmen. 

Der Elternbeirat wird für zwei Jahre gewählt und die Amtszeit für die Klassenelternsprecher wird vom Elternbeirat bestimmt. Die Wahlvorschlagsliste wird im Schulhaus veröffentlicht.

Nähere Informationen zur kommenden Elternbeiratswahl im Jahr 2023 werden rechtzeitig hier auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Digitalisierung unserer Schule

Um Schülerinnen und Schüler beim Einsatz von digitalen Medien zu fördern, können und sollen auch digitale Werkzeuge herangezogen werden, um ggf. auch ortsunabhängig und miteinander kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Hierfür bietet die Schule allen Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis den Einsatz von Microsoft Teams for Education an.

-> Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Nutzung von Microsoft Teams 

-> Hier finden Sie die Bedingungen zur Nutzung von Microsoft Teams für Schüler:innen

Eine Nutzung von Microsoft Teams ist nur möglich, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihre schriftliche Einwilligung in die damit verbundene Datenverarbeitung erklären. Bei minderjährigen Schüler:innen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 ist zusätzlich zur Einwilligung der Erziehungsberechtigten die eigene Zustimmung erforderlich.

Sollten Sie einer Nutzung von Microsoft Teams zustimmen, füllen Sie bitte die angehängte Einwilligung aus und lassen Sie diese der Schule so bald wie möglich zukommen.

-> Hier gehts zur Einwilligung in die Nutzungsbedingungen der Schule zu Microsoft Teams for Education und die mit der Nutzung verbundene Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Stark für den Beruf

Mache ich eine Ausbildung oder gehe ich weiterhin zur Schule?
Welche beruflichen Alternativen habe ich eigentlich?
Wann muss ich mich bewerben?
Welcher Beruf oder welches Studium passt zu meinen Stärken und Interessen?

Diese und weitere Fragen beschäftigen Schüler:innen auf dem Weg in ihre Zukunft. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann neutral und unabhängig dabei helfen, den Überblick zu behalten, Chancen zu erkennen und letztlich den richtigen Weg zu finden.

-> Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit