Anmeldeformulare für neue Schülerinnen und Schüler

Anträge

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Er wird dabei alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Mit diesen Umständen sind sowohl schulische als auch private Belange gemeint, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Sollten Sie eine Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes wünschen, bitten wir Sie, dies online über den Schulmanger (unter dem Button: Beurlaubung) zu tun.

 

Schulische Informationen

Mit dem 01.08.2019 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2016 ein neues Verfahren für die Wahl des Elternbeirats verordnet. 

In diesem Verfahren wird der Elternbeirat nicht mehr von den Klassenelternsprechern aus der Gruppe der Klassenelternsprechern gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind nun alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben. Jeder Erziehungsberechtigte kann somit für die Wahl vorgeschlagen werden, selbstverständlich auch ein Klassenelternsprecher. Es kann damit auch sein, dass im Elternbeirat nach diesem Wahlverfahren nicht mehr alle Klassen oder Jahrgangsstufen einen Vertreter haben werden. Der Aufgabenkreis der Klassenelternsprecher bleibt unberührt.

Bei Grund- und Mittelschulen wird auf je 15 Schülerinnen und Schüler ein Mitglied des Elternbeirats abgestellt. Wir können an unserer Schule maximal 12 Elternbeiräte wählen. Darüber hinaus wird der Elternbeirat Personen zur Mitarbeit bestimmen. 

Der Elternbeirat wird für zwei Jahre gewählt und die Amtszeit für die Klassenelternsprecher wird vom Elternbeirat bestimmt. Die Wahlvorschlagsliste wird im Schulhaus veröffentlicht.